Aushilfsenergie
Allgemeines zur Aushilfsenergie
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Die Städtische Werke Borna GmbH übernimmt die Stromversorgung in der Aushilfsenergie, wenn der Netzbetreiber uns mitteilt, dass die Energieentnahme keinem Lieferanten zugeordnet werden kann.
Für die Aushilfsenergie gelten gesonderte Konditionen. Die Aushilfsenergie ist beiderseits mit einem Monat Kündigungsfrist zum Monatsende kündbar. Es gelten die Allgemeinen Regelungen zur Stromlieferung (AGB).
Preisblatt ab 01.07.2024
Tarifdetails
- Produkt: Aushilfsenergie
- Produkteigenschaft: grundversorgt im RLM-Bereich
- Erstlaufzeit: unbefristet
- Kündigungsfrist: 4 Wochen zum Monatsende
- Arbeitspreis: bitte dem gültigen Preisblatt entnehmen
- Grundpreis: bitte dem gültigen Preisblatt entnehmen
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